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Atypische Netznutzung: Wie Unternehmen bis zu 85% Rabatt auf Netzentgelte erhalten

14. Juni 2026  ·  Atypische Netznutzung  ·  Netzentgelte  ·  § 19 StromNEV

Hochlastzeitfenster (HLZ) und Geringlastzeiten (GLZ): Lastspitzen, Batteriespeicher und Netzentgelt-Ersparnis

Was ist atypische Netznutzung?

Atypische Netznutzung (ANN) ist ein Sonderrecht für gewerbliche und industrielle Stromkunden in Deutschland: Wer seinen Leistungsbezug in den Hochlastzeitfenstern (HLZF) des Netzbetreibers erheblich unter seine eigene Jahreshöchstlast senkt, kann nach § 19 Abs. 2 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vereinbaren, mit einer Einsparung von bis zu 85 % auf den Leistungspreisanteil der Netzentgelte.

Die Logik dahinter ist einfach: Das Stromnetz ist in bestimmten Stunden und Jahreszeiten besonders stark ausgelastet, typischerweise an Werktagen in den Wintermonaten und am frühen Abend. Kunden, die in diesen kritischen Fenstern bewusst weniger Leistung beziehen, entlasten das Netz und werden dafür belohnt. Anders als bei Time-of-Use-Tarifen geht es hier nicht um den Stromlieferantenpreis, sondern ausschließlich um die Netzentgelte, oft der zweitgrößte Kostenblock in der Stromrechnung.

Rechtlicher Rahmen: § 19 StromNEV und die 20-%-Regel

Die gesetzliche Grundlage bildet die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), konkret § 19 Abs. 2 Satz 1. Danach haben Abnehmer mit registrierender Leistungsmessung (RLM) Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Höchstleistung innerhalb der Hochlastzeitfenster muss mindestens 20 % unter der Jahreshöchstlast (dem absoluten Jahrespeak) des Unternehmens liegen.
  • Die absolute Differenz muss je nach Spannungsebene einen Mindestwert erreichen (typisch 100 kW bei MS/HS, 50 kW bei NS).
  • Die Qualifikation gilt für alle HLZF des Netzbetreibers gemeinsam: Alle definierten Fenster müssen das Kriterium erfüllen.
  • Das individuelle Netzentgelt wird vom Netzbetreiber (VNB) auf Basis des 15-Minuten-Lastgangs des Abrechnungsjahres anerkannt.
  • Die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500 € p. a. betragen (Bagatellgrenze).

Die Bundesnetzagentur regelt die Berechnungsmethodik für Hochlastzeitfenster in der BNetzA-Festlegung BK4-13-739. Jeder Netzbetreiber veröffentlicht seine HLZF jährlich in den Preisblättern, typischerweise nach dem BNetzA-Jahreszeitenmodell (Winter, Frühling, Sommer, Herbst) mit unterschiedlichen Uhrzeitfenstern je Spannungsebene.

Hochlastzeitfenster (HLZF): Was Unternehmen wissen müssen

HLZF sind die Zeitfenster, in denen das regionale Stromnetz die höchste Belastung aufweist. Sie werden vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber festgelegt und können je nach Region, Spannungsebene (NS, MS, HS) und Jahreszeit variieren. Typische Merkmale:

  • Nur Werktage (Mo–Fr): Wochenenden und Feiertage zählen in der Regel nicht.
  • Jahreszeitabhängig: Winter (Dez–Feb) und Herbst (Sep–Nov) sind häufig am kritischsten; Sommerfenster sind oft kürzer oder entfallen.
  • Mehrere Uhrzeitbereiche pro Jahreszeit: z. B. Winter 07:15–13:30 und 16:15–20:00 Uhr.
  • Spannungsebenen-spezifisch: Mittelspannungskunden haben oft andere Fenster als Niederspannungskunden.

Ein typisches Beispiel für ein Mittelspannungsnetz: In den Wintermonaten liegt das HLZF werktags zwischen 17:00 und 19:00 Uhr, genau dann, wenn viele Betriebe noch laufen und gleichzeitig Haushalte den Stromverbrauch hochfahren. Wer in diesem Fenster unter der 80-%-Schwelle bleibt (also mindestens 20 % unter dem Jahrespeak), qualifiziert sich für die atypischen Tarife.

Wie groß ist das Einsparpotenzial?

Die Einsparung hängt vom Netzbetreiber, der Spannungsebene und dem Lastprofil ab. Das individuelle Netzentgelt wird meist als reduzierter Leistungspreis (€/kW) oder als Monom (ct/kWh) vereinbart und kann den Standardtarif um bis zu 85 % beim Leistungspreisanteil unterschreiten. Entscheidend ist die Benutzungsdauer (Jahresverbrauch ÷ Jahreshöchstlast): Liegt sie über 2.500 Stunden, gilt typischerweise ein hoher Leistungspreis bei niedrigem Arbeitspreis; bei kürzerer Benutzungsdauer ist es umgekehrt. Für ein Unternehmen mit 2.000.000 kWh Jahresverbrauch, 600 kW Jahreshöchstlast (3.333 Benutzungsstunden) und einem Netz-Leistungspreis von 120 €/kW bedeutet das beispielhaft:

  • Leistungspreis-Einsparung: ca. 61.200 €/Jahr (85 % von 72.000 € Leistungsentgelt = 600 kW × 120 €/kW)
  • Individuelles Arbeitsentgelt: wird vom VNB gesondert kalkuliert und kann ebenfalls deutlich günstiger sein
  • Gesamtpotenzial: oft 30.000 bis 120.000 € pro Jahr bei mittelgroßen Industriebetrieben

Laut dem BDEW Strompreisreport entfallen Netzentgelte auf 20–30 % der Gesamtstromkosten gewerblicher Abnehmer. ANN ist damit eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Senkung dieser Kostenposition, vorausgesetzt, das Lastprofil lässt eine Qualifikation zu oder kann entsprechend angepasst werden.

Standard- vs. atypische Netzentgelte im Vergleich

Komponente Standard (ohne ANN) Atypisch (qualifiziert) Einsparung
Leistungspreis (HLZF-Peak) 100 % (z. B. 120 €/kW) 15 % (z. B. 18 €/kW) −85 %
Arbeitspreis Netzentgelt 100 % (z. B. 1,0 ct/kWh) Individuell (VNB-Formel) Variabel
Qualifikationskriterium k. A. HLZF-Peak mind. 20 % unter Jahrespeak Pro HLZF einzeln
Messung RLM (15-Min-Lastgang) RLM (15-Min-Lastgang) Ganzes Abrechnungsjahr

* Beispielwerte für Mittelspannung bei Benutzungsdauer > 2.500 h (hoher Leistungspreis, niedriger Arbeitspreis). Tatsächliche atypische Tarife entnehmen Sie dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers.

Wie hilft Deeplytics Pro bei der ANN-Analyse?

Die Atypische-Netznutzung-Analyse von Deeplytics Pro prüft anhand des realen Lastgangs, ob ein Unternehmen die Qualifikationskriterien erfüllt, und simuliert, welche Maßnahmen zum Erfolg führen. Die Software identifiziert automatisch:

  • HLZF-Qualifikation: Liegt der HLZF-Peak in allen Hochlastfenstern mindestens 20 % unter dem Jahrespeak?
  • Abstand zur Schwelle: Wie viele kW fehlen oder überschreiten die Grenze in welchem Fenster?
  • Offizielle HLZF des Netzbetreibers: Automatischer Import aus dem Netzbetreiber-Katalog (BNetzA-Jahreszeitenmodell).
  • Batteriespeicher-Simulation: Wie viel kW/kWh Speicher wäre nötig, um die Qualifikation zu erreichen?
  • Wirtschaftlichkeit: Netzentgelt-Einsparung vs. Investitions- und Betriebskosten des Speichers.

Batteriespeicher: Der Schlüssel zur ANN-Qualifikation

Viele Betriebe haben ein Lastprofil, das in HLZF naturgemäß zu nah am Jahrespeak liegt: Produktion läuft, Kompressoren arbeiten, Kühlung ist aktiv. Hier wird ein Batteriespeicher (BESS) zum entscheidenden Werkzeug: Er entlädt sich gezielt während der Hochlastfenster und reduziert so den Netzbezug unter die Qualifikationsgrenze.

Die Deeplytics Pro ANN-Analyse simuliert dabei zwei Szenarien:

  • Theoretisches Optimum: Wie viel Leistung müsste in jedem HLZF maximal abgefahren werden?
  • Realistische Speicher-Simulation: Welche Speicherdimensionierung (kWh, kW, C-Rate) erreicht die Qualifikation unter realen Betriebsbedingungen?

Bei ANN wird der Leistungspreis auf Basis des HLZF-Peaks abgerechnet; Lastspitzen außerhalb der Hochlastfenster fließen nicht mehr in die Leistungsentgelt-Bemessung ein. Eine separate Peak-Shaving-Wirkung außerhalb der HLZF entfällt daher. Optional kann der Speicher ergänzend für Time-of-Use-Arbitrage genutzt werden.

Praxisbeispiel: Logistikbetrieb spart ca. 50.000 € Netzentgelte

Ein Logistikunternehmen mit 2 Mio. kWh Jahresverbrauch und einer Jahreshöchstlast von 600 kW (3.333 Benutzungsstunden, über 2.500-h-Regel) hatte in den Winter-HLZF (17:00–19:00 Uhr) einen typischen Bezug von 530 kW. Die Qualifikationsschwelle liegt bei 20 % unter dem Jahrespeak: 600 kW × 0,80 = 480 kW. Ohne Maßnahme lag der Betrieb deutlich darüber und qualifizierte sich nicht.

Die Simulation ergab, dass ein Batteriespeicher mit 200 kWh / 150 kW die HLZF-Peaks auf ca. 470 kW senken konnte, knapp unter der Schwelle von 480 kW. Die Einsparung entsteht nicht aus der Leistungskappung allein (ca. 60 kW in den Fenstern), sondern vor allem aus dem Wechsel zum atypischen Leistungspreist entgelt:

  • Standard-Leistungsentgelt: 600 kW × 120 €/kW = 72.000 €/Jahr
  • Atypisches Leistungsentgelt: 470 kW × 18 €/kW = 8.460 €/Jahr
  • Brutto-Einsparung Leistungspreis: ca. 63.500 €/Jahr
  • Abzüglich Speicherkosten (ca. 14.000 €/Jahr): Netto-Vorteil ca. 49.500 €/Jahr

Die Amortisation des Speichers lag bei unter 4 Jahren, deutlich schneller als bei reinem Peak Shaving allein, weil der 85-%-Rabatt auf den gesamten Leistungspreisanteil wirkt und nicht nur auf einzelne kW-Kappungen.

Qualifikationspotenzial nach Branche

Branche Typisches HLZF-Verhalten ANN-Potenzial
Produktion / Fertigung Hoher Bezug während Schichtbetrieb Mittel–hoch (Speicher / Schichtanpassung)
Logistik / Lager Abendliche Kommissionierung in HLZF Hoch (Prozesse + Speicher)
Lebensmittel / Kühlung Grundlast hoch, HLZF-Peak moderat Mittel (Kühlung steuern)
Rechenzentren Relativ gleichmäßige Last, 24/7 Gering–mittel (Batch-Jobs verschieben)
Gewerbe / Handel Abendliches Laden, Klima, Beleuchtung Hoch (oft ohne Speicher)

ANN vs. Peak Shaving vs. Time-of-Use: Was passt wann?

Instrument Ziel Rechtsgrundlage Typische Einsparung
Atypische Netznutzung Rabatt auf Netzentgelte § 19 Abs. 2 StromNEV Bis 85 % Netzentgelt
Peak Shaving Leistungspreis senken (Jahrespeak) Standard-Netzentgelt 15–40 % Netzentgelt
Time-of-Use Strombezug in günstige Zeiten Stromliefervertrag / Tarif 15–30 % Stromkosten

Die Instrumente schließen sich nicht aus: Ein Batteriespeicher kann HLZF-Peaks für ANN kappen und optional für ToU-Arbitrage genutzt werden. Bei aktiver ANN-Nutzung entfällt klassisches Peak Shaving auf den Jahrespeak, weil der Leistungspreis ohnehin auf dem HLZF-Peak basiert.

Schritt für Schritt zur ANN-Qualifikation

  1. Netzbetreiber und HLZF ermitteln: Preisblatt des VNB prüfen: Welche Hochlastzeitfenster gelten für Ihre Spannungsebene?
  2. Lastgang beschaffen: 15-Minuten-Lastgangdaten für das Abrechnungsjahr (RLM-Zähler) anfordern.
  3. Qualifikationsprüfung: Höchstleistung in jedem HLZF ermitteln und prüfen, ob sie mindestens 20 % unter der Jahreshöchstlast liegt (und die Mindestdifferenz in kW erreicht wird).
  4. Maßnahmenplan: Organisatorische Verschiebungen, Lastmanagement oder Batteriespeicher dimensionieren.
  5. Simulation: Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen gegen Netzentgelt-Einsparung rechnen.
  6. Antrag beim Netzbetreiber: Nach erfolgreichem Jahr die atypische Netznutzung beim VNB beantragen und Nachweis erbringen.
  7. Monitoring: Laufende Überwachung, ob das Lastprofil die Qualifikation dauerhaft erfüllt.

Fazit

Atypische Netznutzung ist eines der am stärksten unterschätzten Einsparpotenziale im deutschen Gewerbestrommarkt. Wer die HLZF seines Netzbetreibers kennt und sein Lastprofil gezielt steuert, kann Netzentgelte um bis zu 85 % reduzieren, oft mit überschaubarem organisatorischem Aufwand oder einer Speicherinvestition, die sich durch Multi-Use schnell amortisiert.

Mit präziser Lastganganalyse, wie sie Deeplytics Pro bietet, lässt sich vor jeder Investition klären, ob und wie die Qualifikation erreichbar ist. Das spart Zeit, vermeidet Fehlinvestitionen und schafft die Datengrundlage für die Antragstellung beim Netzbetreiber.

Hinweis der Redaktion: Verantwortlich ist die Deeplytics Pro Redaktion. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt; trotz sorgfältiger Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Preise, Tarife und gesetzliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind stets Ihr Netzbetreiber und die geltende Rechtslage. Deeplytics Pro übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Schäden, die allein auf Basis dieses Beitrags getroffen bzw. entstehen. Details im Impressum

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